Feuerwehr-Drohnen in Deutschland: Was wirklich geht – und was nicht
Wer den Kreisbrandrat fragt, hört meistens: "Wir haben das Thema auf dem Schirm." Wer den Gruppenführer fragt, hört: "Kommt nicht in die Tüte, wenn ich dafür erst einen Führerschein brauche."
Beide haben recht. Das Thema Feuerwehr-Drohnen ist in Deutschland gerade irgendwo zwischen Pilotprojekt und Beschaffungsrealität. Dieser Beitrag sortiert, was tatsächlich möglich ist, was die Vorschriften sagen und wo der Unterschied liegt zwischen einer klassischen Kameradrohne und einer Beleuchtungsdrohne.
Wofür nutzen Feuerwehren Drohnen heute?
Die ehrliche Antwort: Vor allem für Lageerkundung und Wärmebildsuche. Was 2018 noch Neuland war, gehört bei immer mehr Berufs- und großen Freiwilligen Feuerwehren zum Standardinventar. Die Anwendungsfälle sind klar:
- Lageerkundung bei Waldbrand, Hochwasser, Großschadenslagen – Überblick, ohne Personal zu gefährden
- Wärmebildortung – Glutnester nach Bränden finden, Vermisste in unwegsamem Gelände orten
- Dokumentation – Einsatznachbereitung, Schadensaufnahme, Übungsauswertung
- Einsatzstellenbeleuchtung – das ist neu, und genau hier wird es interessant
Der Knackpunkt: Führerscheinpflicht und EGRED
Viele Feuerwehren schreckt das Thema Drohne ab – weil der Weg zur ersten einsatzfähigen Drohne über Führerschein, Schulung und bürokratischen Aufwand führt. Das stimmt – für klassische Kameradrohnen.
Feuerwehren und andere BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) sind nicht vollständig vom EU-Drohnenrecht ausgenommen. Die EGRED – das sind die Empfehlungen und Grundsätze für den Einsatz von Remotely Piloted Aircraft Systems bei BOS – bildet den Rahmen. Im Kern heißt das: interne SOPs erstellen, Personal qualifizieren, Luftraumkoordination sicherstellen. Kein Freifahrtschein, aber Privilegien gegenüber privaten Betreibern.
Praxis-Tipp: Wer eine Drohnengruppe aufbauen will, sollte das nicht als Einzelprojekt angehen. Die meisten Länder haben Empfehlungen oder sogar Musterkonzepte. Landesfeuerwehrverband fragen lohnt sich.
Der Sonderfall: Beleuchtungsdrohnen brauchen keinen Führerschein
Hier wird es praktisch interessant. Eine kabelgebundene Beleuchtungsdrohne funktioniert grundlegend anders als eine Kameradrohne. Das Gerät startet per Knopfdruck, steigt auf eine definierte Höhe und hält dort seine Position – autonom, ohne aktive Steuerung durch einen Piloten.
Weil die Drohne über ein Kabel mit dem Boden verbunden ist und sich im Niedrigflugbereich bis 30 m bewegt, entfällt in der Regel die Führerscheinpflicht. Das bedeutet: Jeder Maschinist kann das bedienen. Genau wie einen Lichtmast. Kein Kurs, keine Bürokratie, keine Drohnengruppe nötig.
Das ist für die allermeisten der 23.760 Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland der entscheidende Punkt: Ein Gerät, das ohne Spezialpersonal auskommt, hat realistische Chancen, tatsächlich im Einsatz zu landen.
Beschaffung: Was kostet eine Feuerwehr-Drohne?
- Kameradrohnen für Feuerwehrzwecke: 2.000–15.000 Euro, je nach Ausstattung und Wärmebildcamera.
- Beleuchtungsdrohnen: Eigenes Preissegment, auf Anfrage.
Wichtiger als der Anschaffungspreis ist die ehrliche Frage: Wird das Gerät wirklich genutzt? Ein teures Gerät, das Spezialschulung braucht und deshalb im Einsatz nicht rauskommt, ist kein gutes Geschäft. Ein Gerät, das jeder bedienen kann und das einen klaren taktischen Mehrwert hat, zahlt sich aus.
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Admin
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